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Donnerstag, 19. März 2020

Details zur Schließung des Einzelhandels und der Gastronomie

An dieser Stelle möchten wir sie stets über die aktuelle Lage in der Stadt und Städteregion informieren.

 

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, hier die aktuelle Allgemeinverfügung für die Stadt Aachen; Pressemitteilung aktualisiert, Donnerstag, 19.03.2020

 

Aufgrund der weiterhin fortschreitenden Entwicklungen und Auswirkungen des Coronavirus, und um die weitere Verbreitung der Krankheit einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen, reagieren der Städteregionsrat Aachen, die Landräte der Kreise im Regierungsbezirk Köln sowie die Oberbürgermeisterin und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Köln einvernehmlich.

 

Der Appell an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sie sollen zuhause bleiben und die sozialen Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren, wurde in der heutigen Pressekonferenz nochmal bestärkt. Zur Eindämmung des Coronavirus und Unterbrechung von Infektionsketten wird eine weitere Allgemeinverfügung erlassen.

 

Einschränkungen bei Begegnungsstätten

Zu bereits gültigen Maßnahmen des Landes gehört es unter anderem, dass Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote zu schließen beziehungsweise einzustellen sind. Insbesondere sind dies

  • alle Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Museen

  • alle Spiel- und Bolzplätze

  • alle Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen

  • alle Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)

     

    NEU:
    Der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb von Restaurants, Speisegaststätten und Bäckereien ist ab sofort bis auf Weiteres vollständig untersagt. Dies gilt auch für den Verzehr in der Außengastronomie vor Ort.

     

    Ausgenommen von diesem Verbot sind Lieferserviceangebote, sogenannte Drive-In Restaurantschalter oder sonstiger Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken.

     

    Einschränkung im Einzelhandel

    Die Verkaufsstellen des Einzelhandels werden geschlossen. Ausgenommen von der Schließung ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

     

    Aufgrund einer Vielzahl von Nachfragen wird darauf hingewiesen, dass die Schließung laut der geltenden Allgemeinverfügung auch für Sonnenstudios, Tattoostudios, Kosmetikstudios und Nagelstudios.

     

    Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 18 Uhr gestattet. Ausgenommen davon sind Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

 
 

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, hier die aktuelle Allgemeinverfügung für die Stadt Aachen; Mittwoch, 18.03., 13.15 Uhr

 

Aufgrund der fortschreitenden Entwicklungen und Auswirkungen des Coronavirus, und um die weitere Verbreitung der Krankheit einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen, reagiert die Stadt Aachen auf die Erlasse und Empfehlungen der NRW-Landesregierung.

 

Ministerpräsident Armin Laschet appelliert an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sie sollen zuhause bleiben und die sozialen Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren. Die vom Land vorgegebenen verschärften Maßnahmen werden von der Stadt Aachen in einer sogenannten Allgemeinverfügung sofort umgesetzt.

 

Einschränkungen bei Begegnungsstätten

Zu den Maßnahmen des Landes gehört unter anderem, dass Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote zu schließen beziehungsweise einzustellen sind. Insbesondere sind dies

  • alle Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Museen
  • alle Spiel- und Bolzplätze
  • alle Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen
  • alle Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)

 

Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und müssen spätestens ab 15 Uhr schließen.

 

Einschränkung im Einzelhandel

Die Verkaufsstellen des Einzelhandels werden geschlossen. Ausgenommen von der Schließung ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

 

Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 18 Uhr gestattet. Ausgenommen davon sind Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

 

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter (Link)

http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/Verfuegungen/index.html

 

Die Einhaltung der Maßnahmen wird vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung und den Bezirksämtern kontrolliert.

Meta-Grafik mit symbolischen Viren im Hintergrund

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