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Donnerstag, 11. November 2021

Die neuen Regeln für die Außengastronomie

In dieser Woche haben wir im Rat neue Regelungen für die Außengastronomie beschlossen. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.

 

Parkplätze
Pandemiebedingt haben wir es bereits im Sommer 2020 befristet ermöglicht, dass die Außengastronomie auf öffentlichen Parkplätzen vor dem jeweiligen Lokal stattfinden darf. Damit haben wir positive Erfahrungen gemacht. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, die Befristung aufzuheben. Natürlich ist dabei die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. In Bewohnerparkzonen sollen nur so viele Parkplätze von den Gastronomen genutzt werden, dass für die Anwohnerschaft noch genügend Parkraum zur Verfügung steht.

 

Heizstrahler
Damit auch bei kaltem Wetter Außengastronomie möglich ist, dürfen Heizstrahler genutzt werden. Um Platz zu sparen und das Stadtbild weniger zu beeinträchtigen, sind Standgeräte jedoch nicht erlaubt. Stattdessen können Heizstrahler beispielsweise an Sonnenschirmen angebracht werden. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. April 2022. Bis dahin soll eine dauerhafte Regelung gefunden werden. Dabei werden wir uns auch über die Einflüsse auf den Umwelt- und Klimaschutz Gedanken machen.

 

Windschutzelemente
An den Regelungen zu Windschutzelementen ändert sich erstmal nichts. Nur an stark befahrenen Straßen dürfen sie derzeit gestellt werden. Sie müssen durchsichtig sein und dürfen nicht fest im Boden verankert werden. Über eine Ausweitung an anderen Straßen müssen wir reden. Für die Gastronomie sind sie sicherlich attraktiv. Für das Klima sind sie auch besser als Heizstrahler. Gleichzeitig haben sie aber eine besondere Auswirkung auf das Stadtbild. Deshalb bedarf es einer klugen Abwägung.

 

Keine Gebührenerhöhung
Viele Restaurants, Bars und Cafés konnten die Umsatzeinbußen aus der Zeit der Lockdowns noch nicht ausgleichen. Außerdem ist nicht absehbar, wie sich das Infektionsgeschehen und die damit möglicherweise verbundenen Einschränkungen weiter entwickeln werden. Deshalb haben wir beschlossen, die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen nicht zu erhöhen.

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