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Dienstag, 7. April 2020

KfW-Schnellkredite für den Mittelstand

Nachdem die EU-Kommission am 03.04.2020 die Voraussetzungen für Kredithaftungszusagen auf 100% erhöht hat, wurde gestern am 06.04.2020 ein angepasstes Kreditprogramm vorgestellt.

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Das Kreditprogramm bedarf noch der Genehmigung der EU-Kommission. Diese erfolgt sehr kurzfristig. Danach stehen die Kredite zum Abruf über die Hausbank zur Verfügung. Aufgrund der Haftungszusage von 100% ist eine Bonitätsprüfung durch die Hausbank nicht mehr erforderlich.

Derzeit erarbeitet die KfW die konkreten Abläufe. Diese und weitere Infos finden Sie unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

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Corona Finanzen

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