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Mittwoch, 18. Dezember 2019

Urteil des Landesverfassungsgerichtshof zum Kommunalwahlgesetz

Kurz vor Weihnachten hat der Landesverfassungsgerichtshof zum Kommunalwahlgesetz NRW geurteilt. Die Richter entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahl der Bürgermeister nicht mit der Landesverfassung vereinbar sei. Außerdem macht Nordrhein-Westfalens höchstes Gericht Vorgaben zum Zuschnitt der Kommunalwahlbezirke.

„Für Aachen bedeutet das Urteil, dass ein neuer Zuschnitt der Wahlbezirke erforderlich ist. Dazu wird der Wahlausschuss demnächst tagen“, erklärt unser Fraktionsvorsitzender Harald Baal.

 

Bildquelle: Thomas Keßler, OVG NRW

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