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Donnerstag, 4. April 2019

Wohnungsbau kommunal fördern

Die Situation auf dem Aachener Wohnungsmarkt ist, wie in nahezu allen Großstädten, angespannt. Wir haben uns nicht nur mit unserem Koalitionspartner auf Maßnahmen verständigt, um diesem Umstand effektiv entgegenzuwirken, sondern auch ein „Aachener Modell zur kommunalen Wohnbauförderung“ entwickelt.

Unser Fraktionsvorsitzender, Harald Baal, erklärte dazu: „Mit diesem Aachener Modell zur kommunalen Wohnbauförderung stellen wir uns steigenden Mietpreisen entgegen. Durch die Erhöhung der Förderungsquote wird gerade für besonders Bedürftige wie Senioren mit kleinen Renten, kinderreiche Familien und Studenten bezahlbarer Wohnraum geschaffen.“

Das Aachener Wohnbauförderungsmodell setzt auf das Erbbaurecht zur Vergabe von Grundstücken zur Wohnbebauung. Im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrag verbleibt das Eigentum am Grundstück bei der Stadt. Ein Bauwilliger kann jedoch gegen Zahlung eines Erbbauzinses ein Gebäude auf dem Grundstück errichten. Daneben besteht von Seiten der Stadt die Möglichkeit, weitere Bedingungen wie z.B. die Schaffung von öffentlich geförderten Wohnungen zu stellen. Um dieses Modell auch in Zeiten niedriger Kreditzinsen attraktiv zu gestalten, wollen wir die Bebauung bis zur Höhe des Erbbauzinses finanziell fördern. Auf diese Weise entfallen die sonst hohen Kosten für den Grundstückserwerb und der Bau von preiswertem Wohnraum wird für den Bauherren reizvoller.

Im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss wurde nun dem Rat empfohlen, Bauherren größerer Bauprojekte künftig zu verpflichten, auf grundsätzlich 40 % der von ihnen errichteten Wohnfläche öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Bislang galt hier ein Fenster von 20-40%. Auch die aus der öffentlichen Förderung erwachsene Mietpreisbindung wird gestärkt. So soll die maximale Bindungsdauer von 25 Jahren nach Möglichkeit voll ausgeschöpft werden, um bezahlbaren Wohnraum langfristig zur Verfügung zu stellen.

Auch der Baulandbeschluss wurde aktualisiert. Er wird bei der Entwicklung von Wohngebieten über 5.000 m² alternativ zum Quotenbeschluss angewandt. Der Grundstückeigentümer eröffnet der Stadt ein notarielles Kaufangebot über ein Drittel der Grundstücksfläche. Von da an entwickeln Bauherr und Stadt Aachen gemeinsam einen Bebauungsplan und teilen die Kosten untereinander auf. Erst wenn der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt, kann die Stadt das Angebot auch annehmen. Somit haben beide Seiten ein besonderes Interesse, das Verfahren zügig abzuwickeln.

Baustelle Mehrfamilienwohnhaus

Schlagworte:

Stadtplanung Wohnen

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